Bitte verwenden Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen, die in Ihrem Kfz-Schein und im Fahrzeugbrief unter den Ziffern 20 bis 23 sowie Ziffer 33 aufgeführt sind bzw. in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.10.2005) Feld 15.1 bis 15.3. Dort finden Sie nähere Informationen über die zulässigen Reifendimensionen sowie die Tragfähigkeit und die Höchstgeschwindigkeit der Reifen.
Ansicht Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie können auch andere Felgen mit anderen Eigenschaften verwenden, wie z.B. andere Einpresstiefe, Felgenbreite oder Felgenmittelloch. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung sorgfältig das Felgengutachten (bei jedem Alukomplettrad- /Alufelgenangebot abrufbar) auf Auflagen und Hinweise, um sicherzustellen, dass die gewählte Felge für Ihr Fahrzeug geeignet ist. Detaillierte Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
Reifenexperten und Fahrzeughersteller empfehlen, nur Reifen der gleichen Marke und auch mit dem gleichen Profil zu verwenden. In jedem Fall müssen alle am Fahrzeug montierten Reifen den Vorgaben in den Fahrzeugpapieren für die Vorder- und Hinterachse entsprechen. Davon raten wir jedoch ab, da Mischbereifung die Fahreigenschaften des Fahrzeugs, insbesondere auf nasser oder vereister Fahrbahn, erheblich beeinträchtigen können. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website.
Sie können jederzeit Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex fahren. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Speedindex entsprechen, höhere Werte sind zulässig.
Sie können immer Reifen mit einem höheren Lastindex verwenden. Bitte beachten Sie, dass ein niedrigerer Lastindex als der in Ihren Fahrzeugpapieren angegebene nicht zulässig ist. Nur höhere Werte sind zulässig.
Der Lastindex (LI) eines Reifens gibt die maximale Last pro einzelnen Reifen (in kg) an. Im Falle einer Umrüstung sollte der Lastindex gleich oder höher sein. Die Zahlen 85 und 86 sind die Lastindizes der Reifen. Diese Indizes geben Auskunft über die Tragfähigkeit der Reifen. Jedem Wert ist in einer genormten Tabelle eine maximale Tragfähigkeit (in kg) zugeordnet. Bei einem LI von 85 beträgt diese 515 kg, während der Kennwert 86 530 kg entspricht. Sie können die Tabelle auf unserer Website einsehen.
Entspricht die von Ihnen gewählte Reifen-/Felgengröße der in Ihren Fahrzeugpapieren - EG-Konformitätserklärung (COC-Papiere, Zeile 32. bzw. in den Anmerkungen zu Nr. 32) - oder ist in Ihren Felgen ABE (TÜV-Gutachten) eingetragen, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sollte kein Eintrag vorhanden sein, senden Sie uns bitte die folgenden Angaben:
- Ihre Auftragsnummer (RD-Nr.)
- eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins
- die Felgengröße, auf die Sie die bestellten Reifen aufziehen möchten
Für eine schnelle Bearbeitung senden Sie uns bitte alle oben genannten Daten in einer E-Mail an ubb@delti.com.
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Reifen einer anderen Dimension montieren möchten, benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese führen Sie bitte mit Ihren Fahrzeugpapieren, so dass sie jederzeit auf Verlangen vorzeigbar ist.
“In Vorbereitung” sagt, dass die Produktion eines Reifentyps geplant ist. Über einen möglichen Liefertermin können wir Sie derzeit jedoch noch nicht informieren, da der Produktionsprozess noch nicht begonnen hat.
Die Bezeichnung "Auslauf" nach der Reifendimension bedeutet, dass dieses Profil für die laufende Saison vom Hersteller nicht mehr produziert wird. Die Industrie hat jedoch noch einige Restbestände bis zum vollständigen Abverkauf verfügbar.
Die Reifenmarke Star Perfomer ist unsere eigene Marke. Leider können wir Ihnen im Moment noch keine Testinformationen zur Verfügung stellen, da unsere Privatkunden den Reifen noch nicht bewertet haben und die automobbilclubs wie ADAC oder andere Institutionen nur allgemein erhältliche Marken (keine Hausmarken) testen. Selbstverständlich haben Sie aber auch auf den "Star Performer", wie auf alle anderen Marken von uns, Garantieansprüche.
Die Bezeichnung FR steht für "Felgenrippe". Dabei handelt es sich um einen Gummischutz an der Außenkante der Felge.
Im europäischen Raum steht die Kennung M+S ( Matsch + Schnee ) für Winterreifen. Aufgrund ihres Laufflächenprofils mit tausenden von feinen Einschnitten und der Materialeigenschaften sind diese Reifen besonders für winterliche Straßenverhältnisse geeignet. Während die Elastizität von Sommerreifen bereits bei Temperaturen unter 7° C deutlich abnimmt - und damit der Kontakt zur Fahrbahnoberfläche verschlechtert wird - haben Winterreifen spezielle kältetaugliche Gummimischungen mit einem hohen Anteil an Silica- oder Naturkautschuk. Vor allem auf nasser oder vereister Fahrbahn haben M+S-Reifen deutlich mehr Grip und sind Sommerreifen im Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen. Alle bis zum 31. Dezember 2017 produzierten und mit "M+S"/"M&S"/"M.S." gekennzeichneten Reifen gelten in Deutschland noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen. Alle Reifen, die ab dem 01. Januar 2018 produziert wurden, müssen mit dem Schneeflockensymbol (Alpensymbol / 3PMSF-Symbol) gekennzeichnet sein, um für den Einsatz auf winterlichen Straßen in Deutschland zugelassen zu werden.
Die Bezeichnung ML steht für "mit Leiste". Dabei handelt es sich um einen Gummiauswölbung an der äußeren Reifenflanke, die verhindert, dass die Felge an der Bordsteinkante scheuert.
"Top Quality"-Reifen sind keine Reifenmarke, sondern Qualitätsreifen im günstigsten Preissegment. Wenn Sie diese Option wählen, erhalten Sie von uns Qualitätsreifen der gleichen Marke, die aufgrund des Lagerbestandes zu günstigeren Konditionen angeboten werden.
TÜV-GS ist ein spezielles TÜV-Siegel. Die Abkürzung GS steht für "Geprüfte Sicherheit“, d.h. der entsprechende Artikel ist von der neutralen, unabhängigen Sachverständigenorganisation TÜV abgenommen und für sicher befunden worden.
Das Produktportfolio für Privat- und Geschäftskunden umfasst ein beispiellos großes Angebot von mehr als 100 Marken und über 25.000 Reifenmodellen für Pkw, Motorräder, Lkw, Nutzfahrzeuge und Busse. Kompletträder und Felgen runden das Angebot ab. Mit Hilfe unserer übersichtlichen Suchmaschine können Sie sich ein individuelles Angebot erstellen lassen. Weitere Informationen zur Reifensuche und -bestellung finden Sie hier.
Genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen, wie z.B. Reifen, unterliegen seit einigen Jahren strengen europäischen Prüfnormen. Um ihre Norm für die Straßenzulassung zu erfüllen, müssen Reifen hohe Qualitätsstandards erfüllen. Die E-Kennung mit der Abkürzung "E" oder "e" auf der Seitenwand des Reifens zeigt an, dass die erforderlichen Tests und Genehmigungen an diesen Reifen durchgeführt wurden und eine Bauartgenehmigung erteilt wurde.
Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt.Ein "S“ in Verbindung mit einer Ziffernfolge auf der Reifenflanke besagt, dass es sich um einen Reifen mit reduzierten Laufgeräuscheigenschaften handelt. Pkw-Reifen ohne S-Kennzeichnung dürfen seit dem 01. Oktober 2011 nicht mehr verkauft werden.
Reifen mit der Kennzeichnung "OE" werden nach speziellen Spezifikationen der Fahrzeughersteller gebaut, daher steht die Abkürzung für "Original Equipment".
Sowohl die Fahrzeughersteller als auch ihre Fahrzeuge haben alle ihre speziellen, einzigartigen Eigenschaften. Um diese perfekt mit der Fahrbahn zu verknüpfen, geben die Hersteller genaue Anforderungen an die optimalen Reifen an. Die Reifenindustrie produziert die Reifen dann spezifisch nach den jeweiligen Spezifikationen, in so genannter Erstausrüstungsqualität. Nur wenn der Reifen die Anforderungen der Hersteller eindeutig erfüllt, darf er die "OE"-Kennzeichnung tragen. OE-Reifen durchlaufen einen langen Entwicklungsprozess, um optimal an alle speziellen Fahreigenschaften angepasst zu werden.
Hinweis:OE-Reifen können selbstverständlich auch auf anderen Fahrzeugen verwendet werden.Möchten Sie sich Erstausrüstungsreifen für Ihr Fahrzeug anzeigen lassen, klicken Sie bitte hier: Erstausrüstungsreifen.
Moderne Reifen sind zunehmend laufrichtungsgebunden, d.h. ihre Laufflächen sind so konstruiert, dass sie in die vorgeschriebene Laufrichtung abrollen müssen. Diese Richtungsbindung ist vorteilhaft für die Reifenleistung (Geräuschentwicklung, Nässeeigenschaften) und für die Kraftübertragung auf Eis und Schnee. Bei laufrichtungsgebundenen Reifen zeigt ein Pfeil (und der Hinweis: Rotation) auf der Seitenwand des Reifens die vorgeschriebene Drehrichtung bei der Vorwärtsfahrt Ihres Fahrzeugs an. Bitte beachten Sie bei der Montage, die Räder immer so anzubringen, dass die Vorwärtsfahrtrichtung des Fahrzeugs mit der Richtung der Pfeile auf den Reifen übereinstimmt.
Die Kennbuchstaben geben die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens an. Den Buchstaben sind die folgenden Geschwindigkeitskategorien zugeordnet:
M: bis zu 130 km/h;
N: bis zu 140 km/h;
P: bis zu 150 km/h;
Q: bis zu 160 km/h;
R: bis zu 170 km/h;
S: bis zu 180 km/h;
T: bis zu 190 km/h;
U: bis zu 200 km/h usw.
Bei Winterreifen können Sie einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex wählen, sofern Sie im Fahrzeuginneren sichtbar einen Aufkleber anbringen, auf dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens vermerkt ist. Im Allgemeinen wird empfohlen, Reifen mit dem nächstniedrigeren Geschwindigkeitsindex zu wählen.
Wenn Sie einen alten Fahrzeugschein haben, finden Sie die Antwort auf diese Frage in den Absätzen 20 bis 23, wo auch alle zulässigen Alternativen zu Standardreifen aufgeführt sind. Bei neueren Fahrzeugen ist die Situation anders. Hier finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur eine Reifengröße, auch wenn mehrere möglich sind. Sehen Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs nach oder fragen Sie beim Händler oder Fahrzeughersteller nach den entsprechenden Zulassungslisten (COC-Dokument). Passende Reifen können Sie auch mit dem Reifenkonfigurator von ReifenDirekt.de auswählen.
In unseren Internetshops finden Sie nach Angabe der Reifendimension häufig einen Hinweis auf die Reifenschriftfarbe. Buchstabenkürzel, wie z.B. WLT oder OWL (outline white letters) und BLK oder BSW (black sidewall), geben nähere Auskunft über die optische bzw. farbliche Reifengestaltung.
Bei Fahrzeugen mit Antiblockier- oder Antischlupfsystemen sollten beim Reifenwechsel die Reifengrößen und Abrollumfänge berücksichtigt werden, da zu große Abweichungen zu Fehlfunktionen des Systems führen können. Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung des Reifenherstellers erforderlich. Diese Unbedenklichkeitserklärung dient als mögliche Vorlage bei den Prüfbehörden.
Die automatische Luftdruckkontrolle arbeitet über ein spezielles Reifenventil mit Sensor. Die Ventile werden als Satz oder einzeln verkauft. Wenn ein Sensor ersetzt werden muss, sollten Sie ihn von einer Fachwerkstatt einstellen und einlesen lassen. Bitte beachten Sie, dass die automatische Luftdruckregelung nicht mit einem Standardventil funktioniert.
Die Abkürzung "RDKS" steht für Reifendruck-Kontrollsystem (Engl.: "TPMS" = Tyre pressure monitoring system). Die Europäische Union hat ein Gesetz (UNECE R64) für alle Fahrzeuge der Klasse M1 (bis 3,5 Tonnen) verabschiedet, das am 01.11.2014 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schreibt vor, dass neue Fahrzeugzulassungen in den EU-Ländern mit einem Reifendrucküberwachungssystem ausgestattet sein müssen, das bestimmte Anforderungen erfüllt.Synonyme für TPMS:
- RDKS - Reifendruck-Überwachungssystem
- TSS - Tire safety system
- TPMS –Tire pressure monitoring system
- RTPMS - Remote tire pressure monitoring system
Übrigens: Auf dem US-Markt sind Reifendruckkontrollsysteme seit 2007 für alle Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben.
Informationen über Reifentestergebnisse finden Sie hier.
Das Symbol zeigt einen Berg mit einem Schneekristall und ist auch als Alpensymbol bekannt. Wenn Sie einen Winterreifen benötigen und auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie auf dieses Symbol auf dem Reifen achten. Grundlage ist ein einheitliches Testverfahren unter winterlichen Bedingungen mit definierten Prüfkriterien. Nur wenn der Reifen im Vergleich zu einem standardisierten Reifen mindestens 7 % bessere Werte liefert, darf er mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet werden. Alle Reifen, die ab dem 01. Januar 2018 produziert wurden, müssen mit dem Schneeflockensymbol (Alpensymbol / 3PMSF-Symbol) gekennzeichnet sein, um für den Einsatz auf winterlichen Straßen in Deutschland zugelassen zu werden.
Die Kennzeichnung "retread" oder "runderneuert" bei Reifen bedeutet, dass die alte, abgenutzte Lauffläche durch eine neue ersetzt wurde. Runderneuerte Reifen erreichen eine gute Qualität und sind eine preiswerte Alternative. In der Regel werden Reifen nur einmal runderneuert und vorher gründlich auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft. Der größte Nachteil gegenüber Neureifen ist der ca. 30% höhere Verschleiß. Andererseits ist der runderneuerte Reifen aufgrund des geringeren Rohstoffverbrauchs aus Umweltsicht vorteilhaft.
Die einseitige Abnutzung kann mehrere Ursachen haben. Zum einen kann es durch Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen, z.b. können die Achslenker verbogen sein oder die Spureinstellung nicht korrekt sein. Auch starkes Bremsen, Notbremsen oder abrupte Lenkmanöver können zu Reifenschäden führen. Es ist auch möglich, dass ein falscher Reifenluftdruck zu unterschiedlichem Verschleiß führt.
In jedem Fall sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer eine Fachwerkstatt aufsuchen, um die Ursache für einseitige Reifenabnutzung zu lokalisieren und zu beseitigen.